Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Rosenheim
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit dem Rechtsverhältnis zwischen Gesellschaftern, den Organen der Gesellschaft, wie beispielsweise Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung, und der Gesellschaft selbst.
Gesellschaftsrechtlicher Beratungsbedarf beginnt, wo in der Regel mindestens zwei Personen gemeinsam ein nicht nur persönliches Ziel zu erreichen suchen.
Spezialisierung unseres Anwalts im Gesellschaftsrecht
Wann lohnt es sich unseren Anwalt für Gesellschaftsrecht einzuschalten?
Schwerpunkte unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung sind die Gründung von Gesellschaften, die Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen, gesellschaftsrechtliche Restrukturierung einschließlich der Umwandlung durch Formwechsel, Ausgliederung, Spaltung oder Verschmelzung. Diese Dienstleistungen nehmen dabei beispielsweise Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), OHG und KG ebenso wie juristische Personen wie die GmbH oder auch Mischformen wie GmbH & Co. KG in Anspruch.
Gesellschaftsorgane beraten wir ferner bei alltäglichen Fragen der Unternehmensführung wie auch der Gestaltung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern. Wir stellen somit eine „ausgelagerte Rechtsabteilung“ zur Verfügung. Bei Gesellschaftsversammlungen stellen wir die rechtliche Beratung im Vorfeld und vor Ort sicher. Im Streitfall stehen wir ebenso zur Seite, wie beispielsweise bei Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen.
Übersicht über unsere Schwerpunkte im Gesellschaftsrecht
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Gestaltung von Gesellschaftsverträgen einschließlich der Neugründung und Umwandlung
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Rechtsformwahl (siehe auch Steuerrecht)
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Geschäftsführerverträge
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Unternehmenskaufverträge
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Unternehmensnachfolge (siehe auch Erb- und Steuerrecht)
Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Rosenheim
Leistungen unserer Anwälte für Gesellschaftsrecht im Überblick
Struktur einer Gesellschaft
Wir beraten Unternehmen und Unternehmer bei der Frage der Rechtsform Ihrer Gesellschaft und Ihrer jeweiligen Ausgestaltung in Gesellschaftsverträgen von der Gründung über die Umstrukturierung und beispielsweise Tochter- und Schwestergesellschaften bei Projekten oder Entwicklungen. Im besonderen Fokus stehen dabei die spezifischen Bedürfnisse und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten, die häufig Inhaber - oder Familien-geführt sind. Manche Unternehmen begleiten wir bis zur Abwicklung, am liebsten jedoch bis in die Nachfolge, beginnend damit, sie unternehmensnachfolgefähig zu machen und an die dortigen Bedürfnisse durch Verkauf, die Aufnahme von Neugesellschaftern oder die Nachfolge in der Familie anzupassen.
Leben einer Gesellschaft
Im laufenden Betrieb und gesellschaftsrechtlichen Alltagsgeschäft stehen wir Unternehmern, den Gesellschaften aber auch Ihren Organen und insbesondere Geschäftsführern zur Seite. Wir beraten Beschlussfassungen, die Beteiligung wichtiger Parteien, aber auch gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen. Unternehmerfamilien und Gesellschafter binden wir durch passende Notfallkonzepte aber auch spezifische Eheverträge und erbrechtliche Gestaltungen mit ein.