Rechtsanwalt Mietrecht Rosenheim
Auf dem Gebiet des Mietrechts beraten und vertreten wir sowohl die Interessen von Vermietern als auch von Mietern in allen Fragen rund um gewerbliche und privat genutzte Immobilien.
Spezialisierung unserer Anwältin im Mietrecht
Warum sollten Sie unsere Rechtsanwälte für Mietrecht einschalten?
Bei Mietverträgen können eine Reihe an Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter entstehen. Wir vertreten Mieter oder Vermieter umfassend in allen juristischen Fragen des Wohnraummietrechts und des Gewerberaummietrechts. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Mietverträgen, bei Problemen während eines bestehenden Mietverhältnisses oder bei dessen Kündigung beziehungsweise Abwicklung.
Wir unterstützen Sie bei der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen, beraten bei laufenden Mietverhältnissen, Änderung von Mietverträgen, der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen, bis zur Realisierung von offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis.
Im Mietrecht bieten wir Ihnen eine Vertretung zu den mietrechtlichen Kündigungsfristen, die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung, der Mietkaution, Mieterhöhungen, Räumungsprozessen und der Gestaltung von Aufhebungsverträgen.
Übersicht über die Schwerpunkte unserer Anwälte für Mietrecht
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Gestaltung von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen
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Beendigung von Mietverhältnissen durch Kündigung und Aufhebungsvertrag
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Räumungsverfahren
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Miete und Mieterhöhung
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Mängel der Mietsache und Mietminderung
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Wohnungseigentumsrecht
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Maklerrecht
Ihre Rechtsanwältin für Mietrecht in Rosenheim
Leistungen unserer Anwälte für Mietrecht im Überblick
Wohnraummietrecht
Das Wohnraummietrecht behandelt den Teilbereich des Mietrechts, der die Mietverhältnisse über Wohnraum regelt. Es enthält Sondervorschriften zum Schutz der Mieter im Vergleich zum Mietrecht über Räume, die keine Wohnräume sind. Wir unterstützen Sie sowohl als Mieter als auch als Vermieter bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
Gewerberaummietrecht
Als Gewerbemietvertrag wird jeder Mietvertrag bezeichnet, der keinen Wohnraum, sondern Geschäftsräume zum Gegenstand hat. Somit fallen auch Mietverträge von freiberuflich tätigen Personen unter den Bereich der Gewerbemiete. Insbesondere bei der Gestaltung von Verträgen über Gewerberaum besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten, bei der wir Sie beraten und unterstützen.