Die Abnahme – Bedeutung und Wirkung im Baurecht
Die Abnahme ist im Baurecht von entscheidender Bedeutung – dies gilt sowohl für den Besteller, als auch für den Unternehmer. Das Gesetz knüpft an die Abnahme wegen der damit verbundenen Billigung des Werkes vor allem folgende Rechtswirkungen:
- Ab der Abnahme wird der vor der Herstellung gegebene Anspruch auf die Herstellung durch den Anspruch auf Nacherfüllung verdrängt.
- Mit der Abnahme werden die Verjährungsfristen für die Mängelrechte in Gang gesetzt.
- Die Beweislast kehrt sich zu Gunsten des Unternehmers um.
Vor diesem Hintergrund ist in der Praxis stets sorgfältig zu prüfen, ob tatsächlich eine Abnahme vorliegt und in geeigneten Fällen auf den Zeitpunkt einer Abnahme Einfluss zu nehmen.