Die Folgen der Jugendstraftat – Wie wird die Straftat eines Jugendlichen bestraft?
Wenn ein Jugendlicher (wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist) oder ein Heranwachsender (wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist) eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, gilt das Jugendgerichtsgesetz.
Das heißt, eine Jugendstraftat wird statt mit Geld- oder Freiheitsstrafe mit
- Erziehungsmaßregeln,
- Zuchtmittel oder
- Jugendstrafe
bestraft. Hintergrund ist, dass bei Jugendlichen und Heranwachsenden der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.
Erziehungsmaßregeln sind zum Beispiel die Erteilung von Weisungen. Zuchtmittel sind zum Beispiel die Erteilung von Auflagen. Als Zuchtmittel kommt aber auch der Jugendarrest in Frage.
Gerade letzterer bedeutet für viele Jugendliche und Heranwachsende eine deutliche Zäsur. Wenn es die Umstände des Einzelfalles zulassen, gilt es ihn daher zu vermeiden. Dies gelingt am Besten, wenn man frühzeitig Maßnahmen ergreift wie zum Beispiel den Besuch eines Fred Kurses bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Gerne sind wir dabei behilflich und unterstützen Sie im Falle einer Anklage vor Gericht.