Mangelhafte Reise – was nun?
Nicht immer verläuft eine Reise so, wie gebucht. Dies gilt vor allem in Bezug auf Beförderung, Unterbringung und Verpflegung. So kann es vor allem in südlicheren Ländern vorkommen, dass sich Ungeziefer (Ameisen, Kakerlaken) im Zimmer findet.
In diesen Fällen räumt das Gesetz dem Reisenden eine Reihe von Ansprüchen bzw. Rechten gegen den Reiseveranstalter ein. Die Palette reicht von Minderung über Kündigung bis zu Schadensersatz.
Der Reisende sollte hier vor allem zwei Punkte stets beachten:
- Viele Ansprüche setzen ein Abhilfeverlagen voraus. Das heißt konkret: Rügen Sie Mängel stets vor Ort und bestimmen eine angemessene Frist zur Abhilfe. Nur so können Sie in den meisten Fällen daheim erfolgreich gegen den Reiseveranstalter vorgehen.
- Daheim sollten Sie ebenfalls nicht zu lange mit der Geltendmachung Ihrer Rechte zögern. Ansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorausgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen.