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Transparenzregister und mittelbare Beteiligung
Seit dem 1. Oktober 2017 bestehen für zahlreiche mittelständische – auch Familien-Unternehmen die Meldepflichten zum neu geschaffenen Transparenzregister.
Transparenzregister – zähmen Sie Ihr Bürokratiemonster
Seit 1. Oktober 2017 bestehen für zahlreiche Unternehmen die Meldepflichten zum neu geschaffenen Transparenzregister. Hiervon sind – auch wenn es sich um Regelungen aus der Geldwäschebekämpfung handelt – auch kleine und mittelständische Unternehmen und auch Familienunternehmen betroffen. Doch häufig werden die Meldepflichten nicht erfüllt oder es besteht zumindest Unklarheit, wer und was meldepflichtig ist. Die Folge sind nach diesen Regelungen aus dem Geldwäschegesetz nicht unerhebliche Bußgelder, die mit der Wirkung eines an den Pranger Stellens auch noch auf den Internetseiten der Aufsichtsbehörden veröffentlicht werden.