Schmerzensgeld – in welchen Fällen kann es gefordert werden und in welcher Höhe?
Die Fälle, in denen Schmerzensgeld gefordert werden kann, sind durch das Gesetz bestimmt. Ansprüche auf Schmerzensgeld kommen danach vor allem bei einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung in Betracht.
Die Höhe eines Schmerzensgeldes hängt von den Umständen des Einzelfalles ab – zum Beispiel der Schwere der Verletzung und des durch diese bedingten Leidens.
Vor diesem Hintergrund ist für eine erfolgreiche Geltendmachung von Schmerzensgeld die Dokumentation der Verletzungen durch ärztliche Atteste von enormer Bedeutung. Denn diese müssen im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgelegt werden.
Wir begleiten unsere Mandanten bereits dabei und helfen ihnen bei der Erlangung der für eine eventuelle gerichtliche Auseinandersetzung erforderlichen Unterlagen. Zögern Sie nicht, uns hier frühzeitig anzusprechen!