Schneller Rechtsschutz – Einhaltung einer Antragsfrist erforderlich?

Es gibt Fälle, in denen muss es besonders schnell gehen. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit abgelehnt hat, diese aber bereits in wenigen Wochen beginnen soll. Wenn sich der Arbeitnehmer dann gegen die Ablehnung wehren möchte, dauert ein Verfahren zu lange als dass bis zum Beginn der begehrten Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit eine Entscheidung des Gerichts vorliegt.

Das Gesetz ermöglicht daher dem Arbeitnehmer, der die Ablehnung nicht hinnehmen möchte, die Rechtmäßigkeit der Ablehnung in einem beschleunigten Verfahren klären zu lassen, mithin den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beantragen.

Wer den Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrt, muss jedoch schnell handeln. Zwischen der Ablehnung und dem Antrag sollte nicht mehr als einen Monat liegen.

Dies gilt grundsätzlich bei einer einstweiligen Verfügung und nicht nur im hiesigen Beispielsfall.

Zögern Sie also nicht zu lange, Ihr Recht einzufordern. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.

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