Urlaubsanspruch nach Lebensalter?
Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge sehen vor, dass Mitarbeiter nach Erreichung bestimmter Altersgrenzen einen erhöhten Urlaubsanspruch haben.
Diese Regelung hat das Bundesarbeitsgericht beanstandet.
Nach Ansicht des Gerichts liegt darin eine Diskriminierung wegen Alters der jüngeren Arbeitnehmer (!) vor. Eine Urlaubsstaffelung, die bereits ab dem 30. oder 40. Lebensjahr einsetzt, verfolgt nach Ansicht des Gerichts nicht das Ziel, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen und ist deshalb unwirksam.
Die Folge ist, dass nicht etwa die älteren Mitarbeiter ihren zusätzlichen Urlaubsanspruch verlieren, sondern dass auch die jüngeren Arbeitnehmer den Zusatzurlaub beanspruchen können.