Wie erfahre ich, ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch besteht? – Der Auskunftsanspruch im Familienrecht
Nach einer Trennung stehen oft Unterhaltsansprüche im Raum – Trennungsunterhalt für einen der Ehegatten, Kindesunterhalt für etwaige gemeinsame Kinder.
Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt von den finanziellen Verhältnissen der Ehepartner ab. Anhand derer wird der Unterhalt berechnet.
Oft sind die finanziellen Verhältnisse des Ex-Partners aber für denjenigen, der Unterhalt geltend machen will, nicht klar.
Diese Problematik hat der Gesetzgeber erkannt und räumt Verwandten in gerader Linie (also zum Beispiel Kindern gegenüber ihren Eltern) und Ehepartner untereinander einen Auskunftsanspruch über das Einkommen und das Vermögen ein, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.
Gerne helfen wir Ihnen, im Falle einer Trennung erst Ihren Auskunftsanspruch und dann Ihren Unterhaltsanspruch erfolgreich durchzusetzen. Zögern Sie auch nicht zu lange mit der Geltendmachung Ihres Auskunftsanspruchs. Ansonsten laufen Sie Gefahr, zumindest für die Vergangenheit Unterhaltsansprüche zu verlieren.