Rechtsanwalt Verkehrsrecht Rosenheim

MERTL PÖSL – Rechtsanwälte
Verkehrsrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Rosenheim

Im Bereich des Verkehrsrechts können Sie sich sowohl als Geschädigter, als auch als Unfallverursacher an uns wenden.

In welchen Bereichen beraten wir im Verkehrsrecht?

Schadenregulierung

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn bei einem Verkehrsunfall Ihr Eigentum beschädigt wurde und/oder Sie Verletzungen erlitten haben.

Strafverteidigung

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden steht in Bezug auf den Unfallverursacher der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Als Beschuldigter können Sie sich gerne an uns wenden. Gleiches gilt für den Fall, dass gegen Sie ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet wurde.

Worauf unsere Anwälte im Verkehrsrecht Wert legen:

Nur durch Spezialisierung sowie der damit verbunden Kompetenz und Erfahrung ist eine Verteidigung in der Lage, gegenüber den spezialisierten und auf den ersten Blick übermächtigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu bestehen. Gleichzeitig ist es unabdingbar, dem eigenen Mandanten nicht nur juristisch sondern auch mental eine Stütze zu sein.

Ab wann werden wir tätig?

Wir werden nicht nur tätig, wenn bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, sondern helfen Ihnen gerade im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts dabei, dass es gar nicht erst so weit kommt. Das heißt konkret: Wir kommen in Ihr Unternehmen und klären umfassend über strafrechtliche Risiken auf und helfen Ihnen dabei die Verwirklichung von Straftatbeständen wie zum Beispiel Insolvenzverschleppung und Vorenthalten- und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zu verhindern. Hierbei profitieren wir insbesondere von unseren Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht und für Steuerrecht. Aufgrund derer verfügen wir über die erforderliche fachliche Qualifikation im unternehmerischen Bereich.

Können Sie sich auch als Opfer einer Straftat an uns wenden?

Wir werden auch für Sie tätig, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind – sei es im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld (zum Beispiel im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs, siehe auch  Mietrecht ), sei es im Rahmen der Nebenklage vor Gericht.

Übersicht über die Schwerpunkte unserer Anwälte für Verkehrsrecht

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich des Verkehrsrecht liegt auf dem Strafrecht. In diesem Bereich beraten und verteidigen wir unter anderem im Zusammenhang mit folgenden Straftatbeständen:

Insbesondere bei Verkehrsunfällen können wir Ihnen daher Hilfe aus einer Hand bieten. Neben der Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen übernehmen wir auch Ihre Verteidigung wegen einer meist im Raum stehenden fahrlässigen Körperverletzung

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht im Überblick

Geschädigter

Wir helfen Ihnen als Geschädigter eines Verkehrsunfalls bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Schadenregulierung weiter. Es macht Sinn, dass Sie uns früh einschalten. So können wir verhindern, dass Sie auf Kosten sitzen bleiben. Zu denken ist zum Beispiel an einen wirtschaftlichen Totalschaden. In einem solchen Fall bekommen Sie nicht immer die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet. Von der Frage, in welcher Höhe gehaftet wird, ist streng die Frage der Haftung dem Grunde nach zu unterscheiden. Auch in diesem Bereich helfen wir Ihnen mit einer ehrlichen Einschätzung der Sach- und Rechtslage weiter.

Beschuldigter

Wir wissen um die Tragweite einer Entziehung der Fahrerlaubnis und aufgrund unserer Spezialisierung auf das Arbeitsrecht um die weitreichenden Folgen einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Sie können sich daher auch an uns wenden, wenn Sie einer Verkehrsstraftat, die in vielen Fällen mit der Entziehung der Fahrerlaubnis einhergeht, beschuldigt werden. Auch hier gilt, dass Agieren in der Regel besser als Reagieren ist. Es macht daher Sinn, dass Sie uns bereits mit der Vorladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung einschalten und nicht erst nach Zustellung eines Strafbefehls.